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Häufige Fragen

Wir beantworten Ihnen Fragen, die häufig an uns gestellt werden:

1. Was ist eigentlich eine Personalberatung oder eine Personalvermittlung oder eine Arbeitsvermittlung?

Der Begriff „Personalberatung“ war lange Zeit ausschließlich gehobenen Positionen (z.B. Geschäftsführern oder Führungskräften der obersten Ebene) vorbehalten. „Personalvermittlung“ resultiert aus der stellenorientierten Vermittlung (= für die Stelle wird ein Bewerber gesucht). „Arbeitsvermittlung“ resultiert aus der bewerberorientierten Vermittlung (= für den Bewerber wird eine Stelle gesucht).
Die Grenzen zwischen den einzelnen Begriffen sind inzwischen fließend, denn: Ohne Beratung funktioniert keine Vermittlung, ohne Stelle ist keine Beratung erforderlich, ohne Bewerber kann eine Stelle nicht besetzt werden.
Wir bezeichnen uns als Personalberatung, unsere Tätigkeit beinhaltet:
Personalberatung – Personalvermittlung – Arbeitsvermittlung.

2. Was ist der Unterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit/Leiharbeit) und Personalberatung?

Der Unterschied zur Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit): Bei der Zeitarbeit werden Sie bei ihrem (Zeit-)Arbeitsunternehmen angestellt und von diesem Unternehmen in verschiedenen Firmen eingesetzt. Die Personalberatung/-vermittlung führt die Personalsuche und Personalauswahl im Auftrag des Unternehmens durch. Eingestellt und tätig werden Sie im Unternehmen, nicht bei der Personalberatung. Sie werden also nicht „verliehen“. Viele Arbeitnehmerüberlassungen sind sowohl in der klassischen „Zeitarbeit“ tätig als auch in der Vermittlung.

3. Wenn ich mich bewerbe: Werden meine Unterlagen an Firmen weitergegeben?

Ohne Ihr Wissen und Ihre Zustimmung werden Unterlagen auf keinen Fall weitergegeben, weder wenn Sie sich auf eine Stelle direkt bewerben, noch wenn Sie in unsere Datei aufgenommen sind. Es gilt absoluter Datenschutz. In der Personalberatung ist Diskretion oberstes Gebot!

4. Wann erfahre ich den Namen des Unternehmens, für das ich mich beworben habe?

Firmendaten geben wir erst im oder nach einem persönlichen Gespräch mit Ihnen bekannt. Auch hier gilt: absoluter Datenschutz!

5. Was passiert, wenn ich mich bewerbe und die Stelle wird von meinem aktuellen Arbeitgeber ausgeschrieben?

Sie erhalten die Unterlagen dann von uns zurück, mit einem Absageschreiben. Weder Sie erfahren, dass Ihre Firma unser Auftraggeber ist, noch wird Ihr Arbeitgeber von uns erfahren, dass Sie an einem Stellenwechsel interessiert sind. Auch hier gilt: Diskretion ist oberstes Gebot!

6. Wenn meine Daten in die Bewerberdatei aufgenommen worden sind: Werden die Unterlagen dann weitergegeben?

Auch hier gilt: Ohne Ihr Wissen und Ihre Zustimmung werden Unterlagen auf keinen Fall weitergegeben. Es gilt absoluter Datenschutz. In der Personalberatung ist Diskretion oberstes Gebot!

7. Wenn meine Daten in die Bewerberdatei aufgenommen worden sind: Werde ich über aktuelle Stellenangebote informiert?

Ja, aktuelle Stellenangebote geben wir per E-Mail an alle, die in unsere Bewerberdatei aufgenommen sind und eine E-Mail-Anschrift haben.

8. Wenn meine Daten in die Bewerberdatei aufgenommen worden sind: Wird bei neuen Stellenangeboten automatisch geprüft, ob die Stelle etwas für mich ist?

Ja, wir gleichen das Anforderungsprofil einer Stelle mit den Bewerberprofilen in unsere Datei ab. Wir informieren Sie, wenn eine Übereinstimmung vorliegt und Ihr Profil und Ihre bisherigen Aufgaben aus unserer Sicht zum Unternehmen passen.

9. Was muss ich tun, um in die Bewerberdatei aufgenommen zu werden?

Wenn wir Ihre Personalunterlagen vorliegen haben, Sie aber für eine aktuelle Stelle nicht berücksichtigen können, prüfen wir, ob wir Sie in unsere Datei aufnehmen können. Eine Aufnahme in die Datei erfolgt nur wenn:

  1. Sie dies wünschen,
  2. wir eine Möglichkeit sehen, für Sie tätig werden zu können.
10. Wann erfolgt keine Aufnahme in die Datei?

Eine Aufnahme in die Datei erfolgt nicht, wenn:

  1. Sie es nicht wünschen,
  2. wir davon ausgehen, dass wir nicht für Sie tätig werden können.
11. Kostet die Aufnahme in die Datei etwas?

Nein, die Aufnahme in die Datei ist kostenlos. Auch die Information über Stellenangebote oder weitere Informationen von uns sind für Sie kostenlos.

12. Welche Verpflichtung habe ich, wenn ich in die Datei aufgenommen worden bin?

Keine. Allerdings erwarten wir von Ihnen, dass Sie uns sofort informieren, wenn Sie kein Interesse mehr daran haben, dass wir für Sie tätig werden (z.B. wenn Sie Ihren Wohnort gewechselt oder Ihre Traumstelle gefunden haben).

13. Welche Verpflichtung haben wir Ihnen gegenüber, wenn Sie in die Datei aufgenommen worden sind?

Wir haben keine Verpflichtung, Ihnen eine Stelle anbieten zu müssen. Wir sind aber bereit, Ihnen berufliche Fragen, die Sie uns per Mail oder Telefon stellen, im Rahmen unserer zeitlichen Möglichkeiten zu beantworten.
Dass wir den Datenschutz einhalten und auch hier Diskretion oberstes Gebot ist, versteht sich von selbst.

14. Warum soll ich mich in die Datei aufnehmen lassen – habe ich Vorteile?

Es gibt viele Vorteile:
Sie werden von uns regelmäßig über aktuelle Stellenangebote informiert, ohne dass Ihnen hierdurch Kosten entstehen.
Sie erhalten von uns auch andere Informationen (z.B. Newsletter), ohne dass Ihnen hierdurch Kosten entstehen.
Sie haben einen Ansprechpartner für berufliche Fragen, ohne dass Ihnen hierdurch Kosten entstehen.
Sie haben in uns einen Partner fürs Berufsleben - und das kostenlos!

15. Warum soll ich mich bei einer Personalberatung/-vermittlung bewerben, warum nicht direkt bei dem Unternehmen?

Bei einer Bewerbung bei einer Personalberatung/-vermittlung profitieren Sie davon, dass zwangsläufig eine kostenlose Beratung enthalten ist. Beim Berater können Sie sich ungezwungener verhalten, als bei einer direkten Bewerbung, Sie können unverfänglich Fragen stellen und erhalten quasi ein Coaching. Ihr Berater muss zwei Kunden zufrieden stellen: den Arbeitgeber und Sie. Deshalb wird er alles tun, um Sie bestmöglichst über das Unternehmen und die Aufgabe zu informieren.
Ein weiterer Vorteil: Wenn diese Stelle nicht die richtige ist, können Sie sich in die Bewerberdatei aufnehmen lassen, kostenlos und ohne Verpflichtung.

16. Wie finde ich eine „gute“ Personalberatung?

Einige Punkte, auf die Sie u.a. achten müssen:
Die Personalberatung muss die Region, die Branche kennen.
Die Personalberatung muss übliche Büroräume haben und Personalgespräche nicht „im Wohnzimmer“ führen.
Die Personalberatung muss Inhalte des Berufes, für den Sie sich bewerben, kennen.
Die Personalberatung muss das Unternehmen, für das Sie sich bewerben, kennen, nicht nur vom Telefon aus, sondern auch „von innen“.
Die Personalberatung sollte nach Berufsgrundsätzen arbeiten, die üblicherweise von Verbänden vorgegeben werden. Es gibt Qualitätsstandards, die zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales 2002 erarbeitet worden sind. Die Verbände haben diese Standards in ihre Berufsgrundsätze aufgenommen. Personalberatungen, die nicht verbandsgebunden sind, sollten nach diesen Standards arbeiten.

Fragen Sie den Berater, was er bisher gemacht hat, in welchen Bereichen er tätig war, usw. .

17. Ist eine zertifizierte Personalberatung automatisch auch gut?

Bei der Zertifizierung werden „Ablauf-Prozesse“ bewertet. Ob ein Personalberater „sein Handwerk“ beherrscht, ob er Kontakte hat, ob er den Datenschutz einhält, ob er freundlich ist, das alles wird nicht bewertet. Genauso wird nicht bewertet, ob er Ihnen eine „gute“ Stelle vermittelt. Es kommt nicht auf die Zertifizierung an. Wichtig ist, dass der Berater gewisse Berufsstandards und Qualitätsstandards einhält – wie sie z.B. vom Bundesverband Personalvermittlung vorgegeben sind.

18. Gibt es Verbände, bei denen ich mich über Personalberatungen informieren kann?

Es gibt z.B. den Bundesverband Personalvermittlung e.V., Bonn. Er ist der älteste und größte Verband der Personalvermittler. Informationen erhalten Sie unter http://www.bpv-info.de. Unser Unternehmen ist Mitglied in diesem Verband.

19. Wenn ich arbeitslos bin, kann ich auch mit einem Vermittlungsgutschein kommen?

Ja, mit dem VGS können Sie uns beauftragen, für Sie eine Stelle zu suchen. Den Vermittlungsgutschein gibt es seit dem 27.03.2002. Wenn man 6 Wochen und länger arbeitslos ist und Arbeitslosengeld I bezieht, hat man einen Anspruch darauf, dass der Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur einen Vermittlungsgutschein (VGS) ausstellt. Wenn man Hartz IV-Bezieher ist, hat man keinen Anspruch auf den VGS. Jeder Sachbearbeiter kann dann selbst entscheiden, ob er einen VGS ausstellt oder nicht. Die ArGe in Solingen unterstützt die Arbeitslosen dahingehend, dass i.d.R. ein VGS ausgestellt wird.

20. Kann jeder, der mit dem Vermittlungsgutschein zu uns kommt, uns beauftragen?

Ja. Wir nehmen aber nur die Aufträge an, bei denen wir auch eine Möglichkeit sehen, einen Arbeitsplatz zu vermitteln. Wenn wir diese Möglichkeit nicht sehen, sagen wir Ihnen das sofort.

21. Muss ich einen Vertrag mit der Personalberatung schließen?

Ein Vertrag muss in Verbindung mit einem Vermittlungsgutschein geschlossen werden und außerdem dann, wenn Sie den Berater mit der Suche nach einer Stelle beauftragen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei allen anderen Bewerbungen (z.B. auf eine Stellenanzeige) müssen Sie bei einer Personalberatung keinen Vertrag schließen und auch kein Honorar zahlen.

22. Wie funktioniert das mit dem Vermittlungsgutschein?

Wenn Sie einen Vermittlungsgutschein haben und wir die Möglichkeit sehen, für Sie einen Arbeitsplatz zu finden, schließen wir mit Ihnen einen schriftlichen Vermittlungsvertrag. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben.
Wenn die Personalberatung Ihnen eine Stelle gesucht hat und Sie diese auch annehmen, wird ein Honorar von 2.000€ fällig (einschl. MwSt.). Dieses Honorar müssen aber nicht Sie zahlen, das zahlt die Arbeitsagentur für Sie.

23. Kann ich den Berater auch ohne Vermittlungsgutschein beauftragen?

Auch wenn Sie nicht arbeitslos sind oder keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben, können Sie den Berater beauftragen, für Sie eine Stelle zu suchen. Dazu müssen Sie mit dem Berater einen schriftlichen Vermittlungsvertrag schließen, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Honorar darf lt. Gesetz maximal 2.000€, einschl. MwSt. betragen. Wenn Sie sich bei uns auf eine Stellenanzeige bewerben oder sich in unsere Datei aufnehmen lassen, ist dies für Sie kostenlos. Ein Honorar berechnen wir Ihnen nicht, es sei denn, Sie haben mit uns einen schriftlichen Vermittlungsvertrag abgeschlossen.

24. Muss eine Personalberatung eine staatliche Genehmigung haben?

Nein, seit dem 27.03.2002 reicht eine Gewerbeanmeldung aus.

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  • Forum Beruf 2010

    Die Peiniger Personalberatung zum dritten mal bei Forum Beruf. Termin: 06.10.2010, Ort: Theater und Konzerthaus Solingen.

  • Business Breakfast November 2009

    Thema: PPP - Präventive Personal Planung

  • Neuer Ausbildungsberuf Personaldienstleistungs- kaufmann/frau

    Pressemitteilung Bundesverband Personalvermittlung