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Personalvermittlung

Erlaubnis des Landesarbeitsamtes für die private Personalvermittlung

Seit dem 01.08.1994 gibt es die private Personalvermittlung. Um in diesem Bereich tätig zu werden zu können, ist eine Erlaubnis des jeweiligen Landesarbeitsamtes erforderlich.

Unser Unternehmen gehörte zu einem der ersten, die in Deutschland diese Erlaubnis erhalten hat: Seit dem 27.08.1994 sind wir im Bereich Personalbeschaffung /-vermittlung aktiv.

Seit dieser Zeit sind wir auch bereits Mitglied im Bundesverband Personalvermittlung e.V. (BPV) in Bonn; alle Mitgliedsunternehmen dieses Verbandes haben sich verpflichtet, nach festgelegten Berufsgrundsätzen zu arbeiten - für Sie ein Garant für Kompetenz, Zuverlässigkeit und Seriösität.

Die private Personalvermittlung ist inzwischen zum konstanten Impulsgeber für einen nach wie vor schwierigen Arbeitsmarkt geworden; steigende Zahlen erfolgreicher Personalvermittlungen (1999 konnten rd. 90.000 Menschen mit Unterstützung der Personalvermittler ein neues Beschäftigungsverhältnis antreten, das sind etwa 20% mehr als im Vorjahr).

Bundesverband Personal-Vermittlung e.V. (BPV)

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