
Anke Peiniger, Geschäftsführerin der Peiniger Personalberatung GmbH und Vorsitzende des Bundesverbandes Personalvermittlung e.V. in Bonn hatte Gelegenheit, die Arbeitsweise der "privaten" vorzustellen:
Als eines der ersten Unternehmen in NRW haben wir seit August 1994 die Genehmigung zur privaten Arbeitsvermittlung. Neben unseren anderen Geschäftsfeldern (Personalberatung, Projektarbeiten, externe Personalsachbearbeitung) bestimmt die Personalvermittlung einen großen Teil unserer täglichen Arbeit. Unsere Kunden schätzen vor allem unsere Beratungskompetenz bei der Personalsuche und die Dienstleistung der gesamten Abwicklung (von der Erarbeitung des Stellen- und Anforderungsprofils bis zur begleitenden Betreuung während der ersten Wochen im neuen Unternehmen).
Die Stärken der privaten Personalvermittler lassen sich gerade auch für die Wiedereingliederung von Arbeitslosen nutzen. Eine gute Zusammenarbeit mit dem örtlichen Arbeitsamt ist die Voraussetzung dafür, dass alle Möglichkeiten genutzt werden um Arbeitslose schnell wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Seit dem vergangenen Jahr gibt es bereits eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und dem Bundesverband Personalvermittlung. Eine gemeinsame Broschüre über Vermittlungsmöglichkeiten durch öffentliche und private Vermittler wurde herausgegeben; auch wir konnten mit dem Arbeitsamt Solingen am 26.11.01 eine Absprache treffen. Einen weiteren Weg für die Zusammenarbeit weist das Job-Aqtiv-Gesetz: Nach § 37a des geänderten SGB III können Arbeitslose vom Arbeitsamt die Beauftragung externer Vermittler verlangen.
Die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt gilt es nun im Licht des Job-Aktiv-Gesetzes weiter auszubauen, denn: Wir sitzen alle in einem Boot, wir rudern auch in eine Richtung, nur der Takt stimmt noch nicht ganz; hier sollten wir schnellstens Übereinstimmung herbeiführen!
Bei der Peiniger Personalberatung wird Familienfreundlichkeit groß geschrieben.
Sie hatten keine Zeit? Hier können Sie alles in Ruhe nachlesen!