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Für Kandidaten

Was wir für Sie tun können! Sie wollen oder müssen sich beruflich verändern? Hier erfahren Sie, warum die Zusammenarbeit mit einem Personalberater bei Ihrer Bewerbung sinnvoll sein kann.

Unsere aktuelle Stellenbörse

Wir suchen und finden für Unternehmen passende Mitarbeiter/innen – ausschließlich zur unbefristeten Direkteinstellung.

Der Bewerbungsprozess

Sie bewerben sich bei uns, aber eingestellt werden Sie direkt bei unserem Auftraggeber!

Wir sind kompetente Begleiter Ihrer beruflichen Entwicklung

Sie wollen oder müssen sich beruflich verändern?

Sie haben Fragen zu Ihrer beruflichen Zukunft?

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt bieten wir Ihnen einen kostenlosen Service an: Sie definieren Ihre beruflichen Wege, wir beraten Sie und suchen für Sie die passende Stelle. Wir sind Ihr Partner für Ihr Berufsleben: Neutral, vertraulich und diskret!

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Wir bieten Ihnen grundsätzlich Positionen mit langfristiger Perspektive in Festanstellung bei unseren Auftraggebern an. Wir freuen uns über Ihr Interesse! Rufen Sie uns heute noch an, dann können wir uns schnell und unkompliziert kennelernen!

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Wir unterstützen Sie mit individuell für Sie passenden Bewerbungs-Tipps

Wenn Sie Fragen haben, wie Ihre Bewerbung aussehen sollte, oder eine Beratung benötigen, unterstützen wir Sie gerne dabei. Doch eins schon vorweg: Machen Sie Ihre Bewerbung zu dem was auch Sie sind: Einzigartig!

Der Bewerbungsprozess:

In sechs Schritten zum Ziel

Schritt 1

Stellenausschreibung

Wir geben unsere Stellenangebote nicht nur auf unserer Webseite, sondern auch auf verschiedenen Informations-Plattformen bekannt (z. B. Kalaydo, Arbeitsagentur).

Schritt 2

Bewerbung

Sie übermitteln uns per Mail (evtl. auch per Post) ihre Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse). Sie können uns auch gerne anrufen: Fragen zur Stelle oder auch für eine Initiativbewerbung beantworten wir Ihnen vorab.

Schritt 3

Eingangsbestätigung

Von uns erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit eine Rückmeldung (z. B. eine Eingangsbestätigung).

Schritt 4

Telefoninterview

Nach Sichtung Ihrer Unterlagen nehmen wir häufig telefonisch mit Ihnen Kontakt auf. Im Telefoninterview klären wir weitere Einzelheiten. Sie erhalten weitere Informationen zur Stelle, können Ihre Frage stellen. Ziel des Telefoninterviews ist es mit Ihnen zu entscheiden, ob wir ein persönliches Gespräch führen.

Schritt 5

Vorstellungsgespräch

In einem ausführlichen persönlichen Gespräch können wir uns näher kennen lernen, wir stellen Ihnen unseren Auftraggeber vor – möglicherweise Ihren zukünftigen Arbeitgeber!

Schritt 6

Zu-/Absage

Auf der Grundlage des persönlichen Gesprächs entscheiden wir gemeinsam, wie es weitergeht: Ob die Stelle für Sie interessant ist, ob wir den Eindruck haben, Sie passen ins Unternehmen. Wenn dies so ist, „präsentieren“ wir Ihre Unterlagen unserem Auftraggeber. Wenn Sie und das Unternehmen sich dann füreinander entscheiden, erhalten Sie vom Unternehmen einen Arbeitsvertrag.

FAQ

Häufige Fragen

Der Begriff „Personalberatung“ war lange Zeit ausschließlich gehobenen Positionen (z.B. Geschäftsführern oder Führungskräften der obersten Ebene) vorbehalten. „Personalvermittlung“ resultiert aus der stellenorientierten Vermittlung (= für die Stelle wird ein Bewerber gesucht). „Arbeitsvermittlung“ resultiert aus der bewerberorientierten Vermittlung (= für den Bewerber wird eine Stelle gesucht). Die Grenzen zwischen den einzelnen Begriffen sind inzwischen fließend, denn: Ohne Beratung funktioniert keine Vermittlung, ohne Stelle ist keine Beratung erforderlich, ohne Bewerber kann eine Stelle nicht besetzt werden. Wir bezeichnen uns als Personalberatung, unsere Tätigkeit beinhaltet: Personalberatung – Personalvermittlung – Arbeitsvermittlung.

Der Unterschied zur Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit): Bei der Zeitarbeit werden Sie bei ihrem (Zeit-)Arbeitsunternehmen angestellt und von diesem Unternehmen in verschiedenen Firmen eingesetzt. Die Personalberatung/-vermittlung führt die Personalsuche und Personalauswahl im Auftrag des Unternehmens durch. Eingestellt und tätig werden Sie im Unternehmen, nicht bei der Personalberatung. Sie werden also nicht „verliehen“. Viele Arbeitnehmerüberlassungen sind sowohl in der klassischen „Zeitarbeit“ tätig als auch in der Vermittlung.

Ohne Ihr Wissen und Ihre vorherige Zustimmung in jedem Einzelfall werden Ihre Unterlagen nicht an unsere Arbeitgeberkunden weitergegeben. Weder wenn Sie sich auf eine Stelle direkt bewerben, noch wenn Sie sich initiativ beworben haben oder in unsere Datei aufgenommen sind. Es gilt absoluter Datenschutz. In der Personalberatung ist Diskretion oberstes Gebot!

Auch hier gilt natürlich der Datenschutz. Aber Sie können beruhigt sein: Sobald wir uns im persönlichen Gespräch näher kennen lernen, stellen wir Ihne auch unseren Auftraggeber vor. D. h. wir informieren Sie über Ihren zukünftigen Arbeitgeber und Ihre neue Stelle. Damit Sie entscheiden können, ob unser Angebot für Sie interessant ist.

Sie erhalten die Unterlagen dann von uns zurück, mit einem Absageschreiben. Weder erfahren Sie, dass Ihre Firma unser Auftraggeber ist, noch wird Ihr Arbeitgeber von uns erfahren, dass Sie an einem Stellenwechsel interessiert sind. Auch hier gilt: Diskretion ist oberstes Gebot!

Auch hier gilt: Ohne Ihr Wissen und Ihre Zustimmung werden Unterlagen auf keinen Fall weitergegeben. Es gilt absoluter Datenschutz. In der Personalberatung ist Diskretion oberstes Gebot!

Ja, aktuelle Stellenangebote geben wir per E-Mail an alle, die in unsere Bewerberdatei aufgenommen sind und eine E-Mail-Anschrift haben.

Ja, wir gleichen das Anforderungsprofil einer Stelle mit den Bewerberprofilen in unsere Datei ab. Wir informieren Sie, wenn eine Übereinstimmung vorliegt und Ihr Profil und Ihre bisherigen Aufgaben aus unserer Sicht zum Unternehmen passen.

Wenn wir Ihre Personalunterlagen vorliegen haben, Sie aber für eine aktuelle Stelle nicht berücksichtigen können, prüfen wir, ob wir Sie in unsere Datei aufnehmen können. Eine Aufnahme in die Datei erfolgt nur wenn:

  1. Sie dies wünschen,
  2. wir eine Möglichkeit sehen, für Sie tätig werden zu können.

Eine Aufnahme in die Datei erfolgt nicht, wenn:

  1. Sie es nicht wünschen,
  2. wir davon ausgehen, dass wir nicht für Sie tätig werden können.

Nein, die Aufnahme in die Datei ist kostenlos. Auch die Information über Stellenangebote oder weitere Informationen von uns sind für Sie kostenlos.

Keine. Allerdings erwarten wir von Ihnen, dass Sie uns sofort informieren, wenn Sie kein Interesse mehr daran haben, dass wir für Sie tätig werden (z.B. wenn Sie Ihren Wohnort gewechselt oder Ihre Traumstelle gefunden haben).

Wir haben keine Verpflichtung, Ihnen eine Stelle anbieten zu müssen. Wir sind aber bereit, Ihnen berufliche Fragen, die Sie uns per Mail oder Telefon stellen, im Rahmen unserer zeitlichen Möglichkeiten zu beantworten. Dass wir den Datenschutz einhalten und auch hier Diskretion oberstes Gebot ist, versteht sich von selbst.

Es gibt viele Vorteile:
  • Sie werden von uns regelmäßig über aktuelle Stellenangebote informiert, ohne dass Ihnen hierdurch Kosten entstehen.
  • Sie erhalten von uns auch andere Informationen (z.B. Newsletter), ohne dass Ihnen hierdurch Kosten entstehen.
  • Sie haben einen Ansprechpartner für berufliche Fragen, ohne dass Ihnen hierdurch Kosten entstehen.
  • Sie haben in uns einen Partner fürs Berufsleben – und das kostenlos!

Bei einer Bewerbung bei einer Personalberatung/-vermittlung profitieren Sie davon, dass zwangsläufig eine kostenlose Beratung enthalten ist. Beim Berater können Sie sich ungezwungener verhalten, als bei einer direkten Bewerbung, Sie können unverfänglich Fragen stellen und erhalten quasi ein Coaching. Ihr Berater muss zwei Kunden zufrieden stellen: den Arbeitgeber und Sie. Deshalb wird er alles tun, um Sie bestmöglichst über das Unternehmen und die Aufgabe zu informieren. Ein weiterer Vorteil: Wenn diese Stelle nicht die richtige ist, können Sie sich in die Bewerberdatei aufnehmen lassen, kostenlos und ohne Verpflichtung.

Einige Punkte, auf die Sie u.a. achten müssen:
Die Personalberatung muss die Region, die Branche kennen.
Die Personalberatung muss übliche Büroräume haben und Personalgespräche nicht „im Wohnzimmer“ führen.
Die Personalberatung muss Inhalte des Berufes, für den Sie sich bewerben, kennen.
Die Personalberatung muss das Unternehmen, für das Sie sich bewerben, kennen, nicht nur vom Telefon aus, sondern auch „von innen“.
Die Personalberatung sollte nach Berufsgrundsätzen arbeiten, die üblicherweise von Verbänden vorgegeben werden. Es gibt Qualitätsstandards, die zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales 2002 erarbeitet worden sind. Die Verbände haben diese Standards in ihre Berufsgrundsätze aufgenommen. Personalberatungen, die nicht verbandsgebunden sind, sollten nach diesen Standards arbeiten.

Fragen Sie den Berater, was er bisher gemacht hat, in welchen Bereichen er tätig war, usw..

Bei der Zertifizierung werden „Ablauf-Prozesse“ bewertet. Ob ein Personalberater „sein Handwerk“ beherrscht, ob er Kontakte hat, ob er den Datenschutz einhält, ob er freundlich ist, das alles wird nicht bewertet. Genauso wird nicht bewertet, ob er Ihnen eine „gute“ Stelle vermittelt. Es kommt nicht auf die Zertifizierung an. Wichtig ist, dass der Berater gewisse Berufsstandards und Qualitätsstandards einhält – wie sie z.B. vom Bundesverband Personalvermittlung vorgegeben sind.

Es gibt z.B. den Bundesverband Personalvermittlung e.V., Bonn. Er ist der älteste und größte Verband der Personalvermittler. Informationen erhalten Sie unter http://www.bpv-info.de. Unser Unternehmen ist Mitglied in diesem Verband.

Ja, mit dem VGS können Sie uns beauftragen, für Sie eine Stelle zu suchen. Den Vermittlungsgutschein gibt es seit dem 27.03.2002. Wenn man 6 Wochen und länger arbeitslos ist und Arbeitslosengeld I bezieht, hat man einen Anspruch darauf, dass der Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur einen Vermittlungsgutschein (VGS) ausstellt. Wenn man Hartz IV-Bezieher ist, hat man keinen Anspruch auf den VGS. Jeder Sachbearbeiter kann dann selbst entscheiden, ob er einen VGS ausstellt oder nicht. Die ArGe in Solingen unterstützt die Arbeitslosen dahingehend, dass i.d.R. ein VGS ausgestellt wird.

Ja. Wir nehmen aber nur die Aufträge an, bei denen wir auch eine Möglichkeit sehen, einen Arbeitsplatz zu vermitteln. Wenn wir diese Möglichkeit nicht sehen, sagen wir Ihnen das sofort.

Ein Vertrag muss in Verbindung mit einem Vermittlungsgutschein geschlossen werden und außerdem dann, wenn Sie den Berater mit der Suche nach einer Stelle beauftragen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei allen anderen Bewerbungen (z.B. auf eine Stellenanzeige) müssen Sie bei einer Personalberatung keinen Vertrag schließen und auch kein Honorar zahlen.

Wenn Sie einen Vermittlungsgutschein haben und wir die Möglichkeit sehen, für Sie einen Arbeitsplatz zu finden, schließen wir mit Ihnen einen schriftlichen Vermittlungsvertrag. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Wenn die Personalberatung Ihnen eine Stelle gesucht hat und Sie diese auch annehmen, wird ein Honorar von 2.000€ fällig (einschl. MwSt.). Dieses Honorar müssen aber nicht Sie zahlen, das zahlt die Arbeitsagentur für Sie.

Auch wenn Sie nicht arbeitslos sind oder keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben, können Sie den Berater beauftragen, für Sie eine Stelle zu suchen. Dazu müssen Sie mit dem Berater einen schriftlichen Vermittlungsvertrag schließen, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Honorar darf lt. Gesetz maximal 2.000€, einschl. MwSt. betragen. Wenn Sie sich bei uns auf eine Stellenanzeige bewerben oder sich in unsere Datei aufnehmen lassen, ist dies für Sie kostenlos. Ein Honorar berechnen wir Ihnen nicht, es sei denn, Sie haben mit uns einen schriftlichen Vermittlungsvertrag abgeschlossen.

Nein, seit dem 27.03.2002 reicht eine Gewerbeanmeldung aus.